EU-Vertragsverletzungsverfahren im November 2014: Klage gegen Österreich eingereicht
Umweltrecht
Auch im November 2014 hat die Europäische Kommission wieder rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Mit diesen Verfahren, die zahlreiche Politikfelder betreffen, soll eine vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.Die Kommission hat am 26. November 205 Beschlüsse gefasst, darunter 32 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 6 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union.
Auch dieses Mal dominieren wieder Vertragsverletzungen mit Umweltbezug. Von den insgesamt 38 Stellungnahmen und Klagen betreffen 12 die Bereiche Umwelt, Meerespolitik und Fischerei und 10 den Bereich Verkehr. 4 dieser Beschlüsse beziehen sich auf den Bereich Klimapolitik und Energie.
Österreich wird wegen fehlender finanzieller Transparenz beim Schienenverkehr verklagt. „Österreich hat es versäumt sicherzustellen, dass öffentliche Gelder, die als Ausgleich für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Personenverkehrsdienste gezahlt werden, in den entsprechenden Konten ordnungsgemäß ausgewiesen werden. Deshalb lässt sich nicht ausschließen, dass solche Mittel auch zur Quersubventionierung anderer Verkehrsdienstleistungen verwendet werden. Dies kann den Wettbewerb verfälschen und den Bereichen, die öffentliche Subventionen erhalten, einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Eine solche Situation widerspräche den geltenden EU-Vorschriften, mit denen ein effizienter, unverfälschter und wettbewerbsfähiger EU-Eisenbahnbinnenmarkt geschaffen werden soll.“
Außerdem wurde an Österreich wegen kontinuierlicher Luftverschmutzung in Graz eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. „Die Bevölkerung in Graz wird nicht ausreichend vor der Belastung durch Feinstaub (PM10) geschützt. Diese winzigen Teilchen kommen in Industrie-, Straßenverkehrs- und Heizungsabgasen vor und können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen sowie die Lebenserwartung verkürzen. Das EU-Recht verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Exposition ihrer Bürger gegenüber diesen Teilchen einzudämmen, indem es spezifische Grenzwerte für jedes Luftqualitätsgebiet festlegt.“ Aus den jüngsten Berichten geht hervor, dass der Tagesgrenzwert für PM10 in einigen Gebieten – so auch in Graz - nach wie vor überschritten wird.
EU-Kommission Pressemitteilung – Vertragsverletzungsverfahren November 2014
EU-Kommission Pressemitteilung – Klage gegen Österreich