EU-Vertragsverletzungsverfahren im Oktober 2014

Umweltrecht

Auch im Oktober 2014 hat die Europäische Kommission wieder rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Mit diesen Verfahren, die zahlreiche Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.

Die Kommission hat am 16. Oktober 140 Beschlüsse gefasst, darunter 39 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 11 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union.

Im Bereich Umwelt wurden insgesamt 17 Verfahren gegen 12 Mitgliedstaaten eingeleitet, unter anderem wegen unzureichender Abwasserbehandlung (Portugal) und unzulänglicher Rechtsvorschriften über Altfahrzeuge (Polen), der Umweltgefährdung wegen eines toxischen Abwassersees (Rumänien), oder der mangelnden Umsetzung der EU-Vorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Lettland, Polen, Rumänien, Spanien).

Österreich wurde von der EU-Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen der Nichteinhaltung des Assoziierungsabkommens der EU mit der Türkei verklagt. Die Europäischen Union will mit der Klage sicherstellen, dass das österreichische Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht voll und ganz die Rechte der Arbeitnehmer türkischer Staatsangehörigkeit und ihrer Familien widerspiegelt, die ihnen durch die Assoziierung zwischen der EU und der Türkei auf der Grundlage des Abkommens von Ankara zustehen.

Die österreichischen Rechtsvorschriften enthalten seit 1995 Bestimmungen, die eine Verschlechterung der Rechtslage von türkischen Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen bewirken. Nach Ansicht der Kommission verstößt dies gegen die Stillhalteklauseln des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Türkei, das in Österreich seit dem EU-Beitritt gilt.
So wurde beispielsweise das Mindestalter von Ehegatten für den Anspruch auf Familienzusammenführung von 18 auf 21 Jahre angehoben und strengere Regeln in Bezug auf Lesekompetenzen und Sprachkenntnisse wurden eingeführt. Die Kommission ist der Auffassung, dass Österreich seine Rechtsvorschriften entsprechend ändern muss.

Die Kommission hatte Österreich in dieser Angelegenheit im April 2014 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da Österreich seinen Standpunkt beibehielt, wird der Fall jetzt an den Gerichtshof verwiesen.

EU-Kommission Pressemitteilung – Vertragsverletzungsverfahren Oktober 2014
EU-Kommission Pressemitteilung – Klage gegen Österreich