EU-Vertragsverletzungsverfahren: Österreich verletzt Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit
Verkehr & Luft & Industrie
Die Europäische Kommission hat im Juni wieder rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen.Die Kommission hat insgesamt 186 Beschlüsse gefasst, unter anderem über 47 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 12 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union, darunter 4 mit der Beantragung von Geldbußen. Auch im Juni sind wieder viele Vertragsverletzungen mit umweltrelevantem Bezug dabei (Landwirtschaft, Energie, Umwelt, Verkehr).
Unter anderem fordert die Europäische Kommission von Österreich, „seine nationalen Vorschriften mit der EU-Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) in Einklang zu bringen, insbesondere in Bezug auf die Sicherheitsbescheinigung und ‑genehmigung, Entscheidungen der Sicherheitsbehörde, die Pflicht, schwere Unfälle zu untersuchen und über die Untersuchungen Bericht zu erstatten sowie auf der Grundlage der Untersuchungen Sicherheitsempfehlungen abzugeben. Die Vorschriften hätten seit dem 30. April 2006 umgesetzt sein müssen. Wenn Österreich keine zufriedenstellende Antwort übermittelt, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. Die Kommission hatte in dieser Sache im November vergangenen Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Jetzt übermittelt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens). Österreich hat zwei Monate, um der Kommission zu antworten.“