EU: Wichtiger Schritt zu Arbeitsschutzmaßnahmen gegen gefährliche Stoffe

Nachdem der Rat für Beschäftigung, Gesundheit und Soziales Anfang März grünes Licht für eine Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene gegeben hat, sollen Arbeitnehmer:innen in der Europäischen Union besser vor der Gefährdung durch krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe sowie gefährlichen Arzneimitteln geschützt werden.

Überdies wurden Expositionsgrenzwerte für Acrylnitril und Nickelverbindungen festgelegt und die geltenden Grenzwerte für Benzol gesenkt. Die Grenzwerte für zwöf reproduktionstoxische Stoffe, welche die menschliche Fortpflanzung gefährden und aktuell unter andere EU-Rechtsvorschriften fallen, werden jetzt der strengeren Richtlinie über Karzinogene und Mutagene zugeordnet. Die Richtlinie wird in der Folge in die Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) umbenannt.

Über eine Million Beschäftigte mit Acrylnitril, Nickelverbindungen und Benzol belastet

Laut der Europäischen Kommission sind derzeit mehr als eine Million Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz Acrylnitril, Nickelverbindungen und Benzol ausgesetzt. Überdies sind jedes Jahr 52 Prozent der arbeitsbedingten Todesfälle in der Europäischen Union auf Krebs zurückzuführen.

Mit der neuen Richtlinie sollen auch Angehörige von Gesundheitsberufe berücksichtigt werden. Sie sollen besser geschult werden, mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder reproduktionstoxischen Arzneimitteln umzugehen. Entsprechend der CMRD-Richtlinie soll die EU-Kommission Leitlinien für entsprechende Schulungen sowie für die Überwachung und Kontrolle dieser Produkte herausgeben.

Darüber hinaus soll die EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2022 einen Aktionsplan zur Erreichung neuer oder überarbeiteter Arbeitsplatzgrenzwerte für 25 Stoffe, Stoffgruppen oder verfahrensbedingte Stoffe und gegebenenfalls Legislativvorschläge vorlegen. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen.
 

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