EuG-Urteil: Bisphenol A ist besorgniserregend

21. Jan 21

Damit wies das EuG eine Beschwerde des Industrieverbands PlasticsEurope ab, der die Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) angezweifelt hatte, BPA aufgrund seiner Auswirkungen auf Tiere als besonders besorgniserregend (substance of very high concern, SVHC) zu klassifizieren. Das Gericht stellte fest, dass die ECHA die wissenschaftlichen Befunde korrekt und transparent abgewogen und sämtliche relevanten Studien in ihre Beurteilung einbezogen habe.

Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hatte die ECHA in dem Gerichtsverfahren unterstützt und begrüßte das „wichtige“ Urteil, das den Weg für weitere Beschränkungen ebne, so Apolline Roger, Anwältin für Chemikalien bei ClientEarth. „Die Plastikindustrie wehrt sich seit Jahren gegen die dringend benötigte strengere Regulierung der Chemikalie. Aber BPA ist eine der am besten untersuchten Chemikalien und ihre hormonschädigenden Eigenschaften sind durchwegs gut dokumentiert“, betonte Roger. Sie forderte die Industrie auf, sich auf die Entwicklung sicherer Alternativen zu konzentrieren, statt weiterhin rechtlich gegen die Beschränkung von BPA vorzugehen.

Das Urteil beschließt den letzten von insgesamt drei Fällen, in denen PlasticsEurope die Einstufung von BPA anzweifelt. Bereits 2019 hatte das Europäische Gericht die Klassifizierung von BPA aufgrund seiner für Menschen reproduktionstoxischen und hormonell wirksamen Eigenschaften als besonders Besorgnis erregend bestätigt. Der häufig in Produkten verwendete Stoff Bisphenol A beeinträchtigt etwa nachweislich die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen und Amphibien. Folglich ist auch seine Einstufung als schädlicher Stoff für Tiere vom Gericht bestätigt worden.

Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH als SVHC klassifizierte Stoffe unterliegen besonderen Informationspflichten. So müssen Hersteller, welche diese Stoffe verwenden, alle weiteren Verwender*innen in der Lieferkette und Verbraucher*innen darüber in Kenntnis setzen sowie sie über die Risiken und eine sichere Verwendung informieren.

Trotz der bekannten Auswirkungen auf Mensch und Tier ist die Verwendung von BPA in der EU bis auf wenige Ausnahmen noch erlaubt. In Trinkflaschen für Säuglinge darf der Weichmacher bereits seit zehn Jahren nicht mehr verwendet werden, seit dem Vorjahr ist BPA auch in Kassenzetteln verboten.

 

Urteil des Europäischen Gerichts

Pressemitteilung von Clientearth

Deutscher Naturschutzring