EuGH: Aberkennung von "Transitfahrten" war rechtmäßig

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2001 erkannte die Europäische Kommission 150.000 "Transit-Fahrten" durch Österreich nicht an: Es handle sich dabei nicht um Transitfahrten, für einige fehlen überhaupt Daten, bei anderen Fahrten hätten die Lkw Österreich am selben Grenzposten betreten und verlassen. Die 108%-Regelung kam in der Folge nicht zum Tragen.
Die Klage Österreichs gegen diese Entscheidung der Kommission wurde am 20. November 2003 vom EuGH zurückgewiesen: Für die Definition einer Fahrt als "Transitfahrt" müssen sowohl Ausgangspunkt als auch Zielpunkt außerhalb Österreichs liegen. Es muss also nicht nur die Einfahrt eines Lastkraftwagens nach Österreich, sondern auch seine Ausfahrt nachgewiesen werden. Dieser Nachweis ist nach Ansicht des EuGH Aufgabe der österreichischen Behörden.

Pressemeldung EuGH
Urteil