EuGH: Aktionspläne gegen Feinstaub sind einklagbar

Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie

Wenn die EU-Grenzwerte für Feinstaub überschritten werden könnten, haben Bürgerinnen und Bürger der EU das Recht, Aktionspläne der zuständigen Regierungen einzuklagen. Dies entschied der EuGH am 25.7.2008 in einem Urteil zur Klage eines Anwohners des viel befahrenen Münchner Mittleren Rings.
Allerdings, so der EuGH, müssen die Aktionspläne nur sicherstellen, dass das Risiko „auf ein Minimum“ reduziert wird, es gibt keine Verpflichtung sicherzustellen, dass die Grenzwerte niemals überschritten werden.
Grundlage der Entscheidung ist die Rahmenrichtlinie Luft 96/62/EG. Diese sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Aktionspläne erstellen, in denen die kurzfristigen Maßnahmen für den Fall der Überschreitung der Grenzwerte festgelegt werden.

Die Deutsche Umwelthilfe DUH hat bereits angekündigt, auf Basis dieser EuGH-Entscheidung Musterklagen betroffener BürgerInnen in besonders belasteten Gebieten zu unterstützen.

Pressemeldung EuGH (pdf 112kb)
Urteil im Fall C-237/07
Pressemeldung DUH