EuGH: CETA ist mit EU-Recht vereinbar

3. Mai 2019

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag sein lang erwartetes Gutachten zum viel kritisierten Handelsabkommen CETA zwischen Kanada und der EU veröffentlicht. Demnach ist dieses mit EU-Recht vereinbar.

Belgien hatte den Gerichtshof angerufen, um strittige Punkte des Abkommens zu klären, vor allem den Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (ISDS). Dieser Teil von CETA sieht die Errichtung eines Gerichts sowie einer Rechtsbehelfsinstanz für Unstimmigkeiten zwischen InvestorInnen und Staaten vor. In weiterer Folge soll ein multilateraler Investitionsgerichtshof geschaffen werden.

Bundespräsident Alexander Van der Bellen kündigte nach der Veröffentlichung des Gutachtens an, CETA nun unterschreiben zu wollen. Da auch die Präsidentschaftskanzlei Zweifel an der Rechtskonformität gehabt hatte, wollte er zuerst die Einschätzung des EuGH abwarten.

Attac Österreich fordert in einer Reaktion, ISDS grundsätzlich in allen EU-Verträgen abzuschaffen.“Nicht alles was legal ist, ist auch legitim. Für uns ist klar, dass Sonderklagerechte für Konzerne nicht kompatibel mit der Demokratie, dem Klimaschutz sowie Sozial- und Arbeitsrechten sind. Sie höhlen zudem den Rechtsstaat aus.“ Wie zahlreiche Fälle zeigen, schränken sie den politischen Handlungsspielraum von Regierungen für dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz des Klimas, von ArbeitnehmerInnen und für die Verringerung von Ungleichheit ein.

Mit dem Urteil des EuGH kann CETA jedoch noch nicht vollständig umgesetzt werden. Das Abkommen muss noch in zahlreichen nationalen Parlamenten ratifiziert werden. In vielen Ländern gibt es weiterhin Widerstand. In Deutschland zum Beispiel ist noch ein Urteil zu einer Beschwerde gegen CETA vor dem Bundesverfassungsgericht ausständig.


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Attac zu CETA-EuGH-Urteil: Nicht alles was legal ist, ist auch legitim