EuGH: Deca-BDE-Ausnahmen unzulässig, ab 1.7.2008 verboten

Chemie & Nanotechnologie

Die Europäische Kommission hat das Flammschutzmittel Deca-BDE zu Unrecht vom Verbot durch die RoHS-Richtlinie über gefährliche Substanzen in Elektrogeräten (RL 2002/96/EG) ausgenommen. Dies urteilte der EuGH am 1.4.2008 in einem vom Europäischen Parlament und von Dänemark eingebrachten Verfahren. Damit muss die Ausnahme bis 1. Juli 2008 aufgehoben werden, ab dann ist Deca-BDE in Elektrogeräten verboten.
Die Kommission, so der EuGH, hat die Ausnahme nicht so begründet, wie in der RoHS-RL vorgesehen: Sie hat nicht gezeigt, dass ein Verbot von Deca-BDE technisch oder wissenschaftlich nicht durchführbar ist oder dass es negative Folgen für Umwelt, Gesundheit oder KonsumentInnen hat.

Umweltgruppen wie WWF und EEB reagierten sehr erfreut auf das Urteil, es sei ein großer Sieg und werde auch positive Auswirkungen in der Welt haben. Außerdem haben führende Hersteller bereits auf Deca-BDE in Elektrogeräten verzichtet und damit bewiesen, dass Alternativen existieren.

Urteil im Fall C-14/06
Pressemeldung WWF (en)
Pressemeldung EEB (en pdf 45kb)