EuGH-Entscheidung wirft österreichisches Umweltrecht um

25. Jän 18

Nach dem letzten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das den Gerichtszugang für NGOs in Wasserrechtsverfahren bestätigt, sehen die Experten Daniel Ennöckl und Martin Niederhuber, Reparaturbedarf für das österreichische Anlagenrecht. Die Interessensgegensätze zwischen Wirtschaft und Umwelt-NGOs hätten durch die jahrelange Debatte zu einem umweltrechtlichen Stillstand geführt, welcher jetzt durch die Entscheidungen des EuGH aufgerüttelt wurde.

Die Entscheidungen gewährleisten Umwelt-NGOs und Nachbarn volle Teilnahme beim Genehmigungsverfahren von gewerblichen Betriebs- und Industrieanlagen, Energieprojekten wie Wasserkraftwerken und Infrastrukturanlagen wie Flughäfen oder Straßenbauten. Darüber hinaus spricht das Urteil Umweltschutzorganisationen und Nachbarn das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung zu.

Was für Unternehmen nun zu Unsicherheiten führt, ist für die Arbeit von Umwelt- und Naturschutzorganisationen eine wichtiger Grundbaustein. Nur durch die volle Parteistellung kann für den Naturschutz sowie die Gesundheit der AnrainerInnen und ihrer Umwelt angemessen gekämpft werden. Nun liegt es am Gesetzgeber, eine einheitliche Klärung für alle umweltrechtlichen Verfahren vorzulegen.

Die Autoren des Standard-Artikels, Daniel Ennöckl (Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien) und Martin Niederhuber (Rechtsanwalt bei Niederhuber und Partner) wirken an einer Tagung zu diesem Thema am Mittwoch, den 28. Februar 2018, von 14 bis 17 Uhr im Dachgeschoß des Wiener Juridicums mit.
 

Der ganze Artikel ist hier nachzulesen: derStandard.at: Anlagenrecht: Auch Umwelt-NGOs müssen gehört werden

Programm Tagung Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz für Umwelt-NGOs