EuGH erschwert Flussvertiefungen
Umweltrecht, Wasser, Meere & Fischerei
Laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Niilo Jääskinen, muss der Grund für eine Flussvertiefung von übergeordnetem öffentlichem Interesse sein. Es genüge nicht, wenn ausschließlich wirtschaftliche Belange Beachtung fänden. Wasserqualität hätte oberste Priorität.Die deutsche Umweltorganisation BUND klagte gegen den Ausbau der Weser zwischen der Mündung und Bremen für größere Containerschiffe, da der EuGH über Vorlagefragen des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden habe. Nach geltendem EU-Recht, insbesondere der Wasserrahmenrichtlinie, darf sich der Zustand von Gewässern nicht verschlechtern, auch dann nicht, wenn eine Verschlechterung innerhalb einer der fünf Kategorien (von sehr gut bis schlecht) festzustellen ist, sich die Einstufung aber nicht verändert.
Dazu, ob die Weservertiefung von übergeordnetem Interesse ist, äußerte sich Jääskinen nicht. Das Gutachten dient meistens als Vorlage für den EuGH. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Es wird auch Auswirkungen auf die Elbvertiefung bei Hamburg haben. Der BUND zeigt sich in seiner Pressemitteilung kämpferisch: „Wenn der Europäische Gerichtshof demnächst auf der vorgezeichneten Linie des Generalanwalts entscheiden sollte, ist das Verschlechterungsverbot im europäischen Wasserrecht nicht länger ein zahnloser Tiger.“ [Quelle, DNR]
Quelle: Website DNR
Schlussantrag des Generalanwalts Niilo Jääskinen
BUND Pressemitteilung