EuGH: erste Verurteilung wegen allgemein schlechter Umsetzung von EU-Umweltrecht
Bisher hat der Europäische Gerichtshof es abgelehnt, aus einer größeren Zahl nachgewiesener Vertragsverletzungen auf ein generelles Versagen bei der Implementierung von EU-Recht zu schließen. In einem Urteil vom 26.4.2005 hat er aber nun erstmals ein Mitgliedsland wegen generellen Versagens bei der Umsetzung von EU-Recht verurteilt: Irland hat dem EU-Abfallrecht in zwölf gut belegten Fällen nicht entsprochen, darüberhinaus zeigt die Umsetzung des EU-Abfallrechts generelle und durchgehende Defizite, auch die administrativen Vorgänge sind systematisch unzureichend.Urteil
Pressemeldung EuGH (engl. pdf 160kb)
Reaktion Umweltkommissar Stavros Dimas (engl. doc 28kb)
Reaktion Umweltminister IRL (engl.)