EuGH: EU muss Gefahren von Pestiziden öffentlich machen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 23. November 2016 in einem historischen Urteil die Informationsrechte der BürgerInnen gestärkt. Nationale sowie EU-Behörden müssen Studien über die Wirkung von Pestiziden – wie das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat – veröffentlichen.

Der EuGH hatte über zwei Fälle zu entscheiden, ob Pestizide als in die Umwelt gelangende „Emissionen“ unter die Aarhus-Konvention fallen. Für die RichterInnen trifft dies aufgrund der Wirkung von Pestiziden auf Luft-, Wasser- und Bodenqualität eindeutig zu. Daraus entstehen nun Informationspflichten für nationale und EU-Behörden.

Greenpeace und das Pestizid-Aktionsnetzwerk Europe (PAN Europe) eröffneten einen Fall, da sie 2010 von der EU-Kommission die Herausgabe von Dokumenten zu dem umstrittenen Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat verlangt hatten. Die Kommission hielt aufgrund geistiger Eigentumsrechte der Hersteller Informationen zurück. Dies ist nun nach dem Urteil nicht mehr möglich.

Die beiden Umweltorganisationen begrüßten das Urteil. Die Offenlegung der gesamten Untersuchungen der Industrie und nicht nur die für die Politik zusammengefassten Ergebnisse bringe mehr Transparenz, so Hans Muilerman von PAN Europe. [Quelle, DNR]

 

Quelle, DNR News

Zusammenfassung des EuGH