EuGH: Exportverbote bei niedrigerenVerwertungsstandards im Zielland gerechtfertigt
Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
Nach einem Urteil des EuGH vom 16.12.2004 haben die Behörden eines EU- Mitgliedstaates das Recht, Abfall-Exporte zu verbieten, wenn im Zielland bei Verwertung/Recycling niedrigere Standards als im Ursprungsland gelten.Beim konkreten Anlassfall ging es um ein Exportverbot der deutschen Behörden für Holz, das in Italien zu Spanplatten verarbeitet werden sollte. Nach ihrer Ansicht war die Bleikontamination des Holzanstrichs zu hoch, der Reimport von kontaminierten Spanplatten nach Deutschland nicht auszuschließen.