EuGH fällt Gerichtsurteil zum Schutz von Wildtieren

In Hinkunft soll die Zucht und der Verkauf von geschützten Wildtierarten an den Nachweis gekoppelt werden, dass auch die Eltern und Großeltern des gezüchteten Tieres rechtmäßig erworben wurden. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) am 8. September in einem klärenden Urteil festgestellt. Damit hat der Umweltausschuss im Europäischen Parlament den Weg für strengere Schutzvorschriften im CITES-Abkommen und eine entsprechende Anpassung der EU-Gesetzgebung geebnet.

Bis 2025 soll der illegale Handel mit Wildtieren unterbunden werden. Die Entschließung zu den Hauptzielen für die CITES COP19-Tagung in Panama, die der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im EU-Parlament (ENVI) am 8. September mehrheitlich angenommen hat, betont, dass deshalb die EU verstärkte Anstrengungen zum besseren Schutz bedrohter Arten unternehmen müsse. Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) forderte von der EU-Kommission, den lang erwarteten EU-Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Wildtieren zügig vorzulegen. Die Europäische Union ist ebenso wie viele Mitgliedstaaten CITES-Vertragspartner.

Vorangegangen war dem Urteil der Fall eines Papageienzüchters aus Tschechien, dessen in der Gefangenschaft geborene Hyazinth-Aras eigentlich von strengen Verboten ausgenommen sind. Allerdings waren deren Vorfahren verbotenerweise der Wildnis entnommen worden. Das CITES-Abkommen, ein in den 1970er Jahren in Washington unterzeichnetes Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, sieht allerdings strenge Schutzmaßnahmen vor, wie der EuGH in seinem Erkenntnis klarstellte. Dem Abkommen zufolge könnten keine Ausnahmen zugelassen werden, „wenn Vorfahren dieses Exemplars, die nicht zum Zuchtstock dieses Züchters gehören, von einem Dritten in einer Weise erworben wurden, die dem Überleben der Art in der Natur abträglich war“, so der Gerichtshof.

Umweltausschuss fordert Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften für Wildtierhandel

Vom 14. bis 25. November wird das 19. Treffen der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora stattfinden. Dessen Ziele sollten ein hohes Schutzniveau garantieren, außerdem müssten angemessene Mittel bereitgestellt werden, damit der Aktionsplan auch umgesetzt werden kann. Der Markt für exotische Haustiere wachse sowohl in der EU als auch international, wobei der weltweite Handel mit Wildtieren das Risiko der Übertragung von Zoonosekrankheiten von Tieren auf Menschen erhöhe, so der ENVI. Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Regulierung des Wildtierhandels müssten deshalb überprüft und erweitert werden. Das Plenum wird voraussichtlich im Oktober abstimmen, eine Delegation von Abgeordneten soll an der COP19 teilnehmen.

EuGH: Der Gerichtshof erläutert den Ausdruck „in Gefangenschaft gezüchtet“ anhand von Exemplaren der Papageienart Hyazinth-Ara

Berichterstattung dpa-Europaticker: EuGH stärkt Tierschutz bei Handel mit gefährdeten Arten

ENVI: All illegal trade in wildlife should be eliminated by 2025, say Environment MEPs

Eurogroup for Animals: Progress on an EU Positive List: ENVI Committee adopts CITES Regulation

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