EuGH für strenge Definition von "Eutrophierung"

Wasser, Meere & Fischerei

In einem fünf Jahre dauernden Streit zwischen der Europäischen Kommission und Frankreich über die Definition von Eutrophierung und "sensiblen Zonen" hat der Europäische Gerichtshof am 23.9.2004 ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Jegliches übermäßige Algenwachstum bedeutet demnach eine "Gleichgewichtsstörung des Ökosystems" und ist auch dann "unerwünscht" wenn es Flora und Fauna nicht sofort beeinträchtigt, sondern "nur" eine Belästigung darstellt. Nach der EU-Definition seien davon betroffene Gewässer also als "eutrophiert" zu bezeichnen.
Darüberhinaus stellte der EuGH klar, dass "Verschlechterung der Wasserqualität" auch dann gegeben ist, wenn - ohne negative Effekte aufs Ökosystem - "nur" die Wassernutzung eingeschränkt ist - also auch bei negativer Veränderung von Farbe, Geschmack oder Geruch.

Urteil (engl.)