EuGH: Geldstrafen für Vertragsverletzung bald wesentlich höher?

Geht es nach dem Willen des EuGH-Generalanwalts Leendert Geelhoed könnten die Strafzahlungen, zu denen ein Mitgliedstaat nach einer zweiten Verurteilung wegen Nichterfüllung von EU-Recht verurteilt werden kann, bald wesentlich höher ausfallen als bisher. Nach dem EG-Vertrag kann der EuGH einen (einmaligen, höheren) Pauschalbetrag oder bis zur Erfüllung der RL laufend zu zahlendes Taggeld verhängen. In einem Fall, in dem es um die Nichterfüllung von Erhaltungsmaßnahmen für Fischbestände durch Frankreich geht, hat Geelhoed in seinen Schlussanträgen am 18.11.2004 vorgeschlagen, das ODER im Vertrag inklusiv, also als "sowohl als auch" zu interpretieren, und beides zu verhängen. Damit wäre den Mitgliedstaaten die Möglichkeit verbaut, in aller Ruhe das Urteil des EuGH abzuwarten, und dann schnell zu implementieren - eine Methode, mit der das bisher übliche Zwangsgeld niedrig gehalten werden kann. Davon betroffen wären Vertragsverletzungen auch im Umweltbereich, zB bei der anstehenden Entscheidung zu Umsetzung der Abfall-Rahmen-RL in
Irland, aber auch umstrittene RL wie zB die Biopatent-RL.
Das Urteil des EuGH erfolgt üblicherweise einige Monate nach der Vorlegung der Schlussanträge.

Schlussanträge
Pressemeldung EuGH (pdf 82kb)