EuGH-Generalanwalt: CETA entspricht EU-Recht

31. Jän 19

Das umstrittene Freihandelsabkommen CETA sieht ein System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten vor. Dieses verstößt nach Ansicht des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, nicht gegen Unionsrecht, wie am Dienstag bekanntgegeben wurde. In den meisten Fällen folgt der EuGH in seiner Entscheidung der Meinung des Generalanwalts.

Grund für die Untersuchung des EuGH ist ein Gutachtenantrag Belgiens, ob in dem Freihandelsabkommen enthaltene Regeln zu Investitionen mit Unionsrecht vereinbar sind. Konkret geht es dabei um den Streitbeilegungsmechanismus, der Dispute zwischen Investoren und Staaten klären soll.

„Mit der heute veröffentlichten Meinung des Generalanwaltes ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“, so Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000 zum Schlussantrag. „Letztes Jahr haben wir und viele andere Organisationen den Bundespräsidenten aufgerufen, den Handelspakt nicht vor abschließender Prüfung durch den Gerichtshof zu ratifizieren, dieses endgültige Urteil des EuGH gilt es nun abzuwarten. Heute zeigt sich jedoch ein weiteres Mal, dass die globalen und europäischen Handelsregeln nicht dazu geeignet sind, dem Schutz von Mensch und Umwelt gegenüber mächtigen Wirtschaftsinteressen zum Durchbruch zu verhelfen. Trotz der weiter bestehenden Bedenken zu den Auswirkungen des CETA Handelspakts auf Standards und Umwelt rückt die Ratifizierung von CETA mit den heutigen Anträgen leider ein Stück näher. Wir brauchen ein anders Handeln mit- und füreinander, dass die Profitmaximierung auf Kosten von Menschen und Umwelt beendet und einen Ausweg aus unserer imperialen Lebensweise ermöglicht.“

 

Der Standard: EuGH-Generalanwalt: Ceta-Abkommen entspricht EU-Recht

Global 2000: CETA laut Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs kompatibel mit EU-Recht