EuGH-Generalanwalt: Österreich verletzt Vogelschutz-RL
Natur & Biodiversität
Der Wachtelkönig ist in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Gebiete, die für die Erhaltung der Art am geeignetsten sind, zu Schutzgebieten zu erklären.Weil Österreich die Erweiterung einer Golfanlage in Wörschach (Steiermark) bewilligt hat, obwohl die Verträglichkeitsprüfung für den Wachtelkönig in dem dortigen Schutzgebiet negativ ausgefallen ist, hat die Europäische Kommission gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH eingeleitet.
Der zuständige Generalanwalt Phillippe Leger empfiehlt nun in seinen am 6.11.2003 veröffentlichten Schlussanträgen, Österreich in diesem Fall zu verurteilen. Das Urteil des EuGH folgt meistens den Schlussanträgen des Generalanwaltes und erfolgt üblicherweise etwa 2 Monate nach den Schlussanträgen.