EuGH-Generalanwalt zu "prinzipiellem Versagen" bei Implementierung der Abfall-RL

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Nach Meinung der Europäischen Kommission hat Irland die EU-Abfall-RL in 12 Punkten (zB Registrierung und Überwachung, Deponierung ohne Genehmigung,..) nicht ordnungsgemäß umgesetzt. 2001 hat sie daher den EuGH angerufen - und zwar nicht in jedem einzelnen Fall, sondern wegen eines "allgemeinen und strukturellen Versagens" bei der Umsetzung der RL. In seiner am 23.9.2004 vorgelegten Meinung zu dem Fall schließt sich Generalanwalt Lendeert Geelhoed der Meinung der Europäischen Kommission an: die Abfall-RL führt eine "nahtlose Kette an Verantwortlichkeiten" zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ein. Das Versagen bei der irischen Implementierung trifft diese Verantwortung in ihrer Gesamtheit.
Das Urteil des EuGH erfolg üblicherweise einige Monate nach der Meinung des Generalanwaltes.

Meinung (engl.)