EuGH: Glyphosat-Studien müssen veröffentlicht werden

14. März 19

Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat müssen veröffentlicht werden. Das entschied am vergangenen Donnerstag der Gerichtshof der Europäischen Union. Die Weigerung der der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Veröffentlichung ist damit nicht rechtmäßig, denn es bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu solchen Informationen.

Demnach müsse die Öffentlichkeit nicht nur wissen, was in die Umwelt freigesetzt werde, sondern auch in welcher Art diese durch bestimmte Substanzen beeinträchtigt wird. Bisher war ein Antrag auf Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit zwei Toxizitätsstudien von der EFSA verweigert worden.

Während das Internationale Krebsforschungszentrum im März 2015 Glyphosat als potenziell krebserregend eingestuft hatte, wurde die Substanz von der EFSA im selben Jahr als „wahrscheinlich nicht krebserregend“ klassifiziert. Ebenso gehen die Einschätzungen von Weltgesundheitsorganisation (wahrscheinlich krebserregend für den Menschen) und der US-Umweltschutzbehörde (wahrscheinlich nicht krebserregend) auseinander.

 

orf.at: Glyphosat-Studien müssen öffentlich werden