EuGH: Informationsrecht über zum Verzehr ungeeignete Lebensmittel
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Behörden dürfen die Öffentlichkeit über „nicht gesundheitsschädliche, aber für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel“ mit „identifizierende Angaben“ informieren.Diese Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union in der Rechtssache C-636/11 betrifft die Klage der deutschen Berger Wild GmbH gegen den Freistaat Bayern. Dieser hat im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens den Gerichtshof der Europäischen Union um Klärung der Rechtslage in Bezug auf das Unionsrecht angerufen.
Insbesondere „die Bezeichnung des Lebensmittels und des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht wurde“ dürfen verlautbart werden, entschied der Gerichtshof.
Hintergrund der Klage sind Kontrollen des Veterinäramts Passau am 16. und 18. Jänner 2006 in mehreren Betriebsstätten des auf dem Gebiet der Verarbeitung und des Vertriebs von Wildfleisch tätigen Unternehmens Berger Wild GmbH. „Die durchgeführten Analysen ergaben, dass die fraglichen Lebensmittel für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet waren.“ Das Verbraucherschutzministerium informierte die Bevölkerung und gab bekannt, „dass die Untersuchungen ergeben hätten, dass genommene Proben ranzig, stickig, muffig oder sauer gerochen hätten und in manchen Fällen der Fäulnisprozess bereits eingesetzt habe. Weiter teilte er mit, dass dem Unternehmen, da in bestimmten Betriebsstätten ekelerregende hygienische Zustände vorgefunden worden seien, vorübergehend verboten worden sei, die in diesen Betriebsstätten hergestellten oder behandelten Produkte in den Verkehr zu bringen.“ Das Unternehmen meldete Insolvenz an und klagte auf Schadensersatz.
Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied jetzt, dass die Information der Bevölkerung mit dem Unionsrecht vereinbar ist.