EuGH: kein voller Natura 2000-Schutz für nominierte Gebiete
Natur & Biodiversität
Die Schutzmechanismen der Natura 2000-Richtlinien (zB Folgenabschätzungsprüfungen) müssen nicht für Gebiete angewendet werden, die zwar für das Netzwerk nominiert, aber noch nicht formal darin aufgenommen sind. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof am 13.1.05 in einem Urteil zu Fall von Ausbaggerungsarbeiten (incl. Ablagerung des Aushubs) in der Timavo-Mündung (Italien).Allerdings betont das Urteil auch die Verpflichtung der zuständigen Behörden, angemessene Schutzmmaßnahmen für Gebiete mit prioritären Habitaten oder Arten zu setzen, auch bevor die Natura-2000-Listen offiziell angenommen wurden.