EuGH: kontaminierter Boden ist Abfall

Natur & Biodiversität, Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Kontaminierter Boden fällt unter die EU-Abfallgesetzgebung, auch wenn er (noch) nicht abgegraben wurde und die Verschmutzung unbeabsichtigt erfolgte. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof am 7.9.2004 in seinem Urteil zum Fall von Bodenkontaminationen durch lecke unterirdische Tanks einer Tankstelle in Brüssel.
Logische Folge dieses Urteils wäre, alle kontaminierten Böden als Deponien zu deklarieren, die die strengen EU-Bestimmungen zu Deponien erfüllen müssen, der EuGH hat sich zu dieser Möglichkeit allerdings nicht geäußert.

Urteil EuGH (engl.)