EuGH: militärische Anlagen fallen nicht unter EURATOM
Klima & Energie
Militärische Anlagen fallen nicht in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrages, da dieser sich laut Präambel nur mit der "friedlichen Nutzung" der Atomenergie befasst.Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof am 12.4.2005 im Urteil zu einer von der Kommission eingebrachten Klage gegen Großbritannien da GB die Kommission nicht über die Pläne zur Stilllegung eines militärischen Reaktors in London informiert hatte. Die Europäische Kommission berief sich dabei auf die Bestimmungen des Euratom-Vertrag, nach denen alle Mitgliedstaaten die Kommission über "jeglichen Plan zur Entsorgung radioaktiver Abfälle" informieren müssen.