EuGH: Neue Gentechnik unterliegt GVO-Richtlinien

26. Juli 18

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch festgestellt, dass das EU-Gentechnikrecht auch für neue gentechnische Verfahren wie CRISPR/Cas, TALEN, Zinkfingernuklease oder Oligonukleotid-dirifierte Nuklease (ODM) gilt. Damit ist für Lebensmittel, die durch diese Methoden verändert wurden, eine Risikobewertung und Kennzeichnung erforderlich.

Durch das Grundsatzurteil wird verhindert, dass mit neueren Methoden genmodifizierte Lebensmittel ungekennzeichnet in die Supermärkte gelangen. Neuere Verfahren der sogenannten gezielten Mutagenese fielen unter die geltenden EU-Regeln, erklärte das EuGH in Luxemburg. Für Lebensmittel, die etwa durch Genome Editing verändert wurden, gilt die Kennzeichnungspflicht. Pflanzen, die durch die neuere Art der Mutagenese erzeugt wurden, müssen auf ihre Sicherheit geprüft werden, bevor sie für den Markt zugelassen werden. 

Florian Walter von der Österreichischen Berg- und KleinbäuerInnen Vereinigung zeigte sich in einer Aussendung erfreut über das Urteil: „Das ist ein wichtiger Schritt für zur Verteidigung unserer ‚Saatgutsouveränität’.  Gentechnik macht uns Bauern abhängig von Patenten und von der Saatgutindustrie. Die Klage unserer französischen Mitgliedorganisation hat dieses richtungsweisende Urteil ermöglicht. Jetzt die Politik am Zug. Sie muss rasch Interpretationsspielräume schließen und sicherstellen, dass alle neuen gentechnischen Züchtungsverfahren lückenlos den Gentechnik-Regulierungen unterliegen. Einige EU-Mitgliedsländer haben voreilig Anbauversuche mit den manipulierten Pflanzen zugelassen. Daher muss das Urteil jetzt rasch und sorgfältig umgesetzt werden.“

Auch bei der Umweltschutzorganisation Global 2000 traf das Urteil auf Anerkennung. Gentechniksprecherin Heidemarie Porstner sagte dazu: "Das ist ein riesen Erfolg und ein klares Bekenntnis zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit."

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