EuGH setzt sektorales Fahrverbote bis April 2004 aus

Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie

Mit dem Beschluss des EuGH-Präsidenten vom 2. Oktober 2003 wird das sektorale Fahrverbot in Tirol bis 30.4.2004 ausgesetzt. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Fahrverbote indirekt diskriminierend sein könnten, außerdem sei die Frist zwischen dem Erlass und dem Inkrafttreten der Verordnung zu kurz gewesen, um strukturelle Maßnahmen wie zB eine Steigerung des Bahnangebots vorzunehmen.
Allerdings hätten Erfordernisse des Umwelt- und/oder Gesundheitsschutzes grundsätzlich Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen, die Betonung der rein wirtschaftlichen Aspekte durch die Kommission "kann daher als solche nicht gebilligt werden".
Bis 6.2.2004 sollen die Beteiligten nun einen Kompromiss erarbeiten, oder Informationen über die Entwicklung der Luftqualität, die Auswirkungen des Nachtfahrverbots sowie die Perspektiven bei der Entwicklung der Bahn und alternativer Routen vorlegen. Diese Informationen werden die Grundlage der Entscheidung sein, ob der Beschluss verlängert, aufgehoben oder geändert wird.

Beschluss des Päsidenten des Gerichtshofes
Pressemeldung des EuGH