EuGH: Steuerbefreiung von Flugbenzin nicht wettbewerbswidrig
Klima & Energie
Aus Sicht der Deutschen Bahn stehen Bahn und Flugverkehr in direkter Konkurrenz miteinander, weshalb die Steuerbefreiung von Flugbenzin wettbewerbsverzerrend und eine verbotene staatliche Beihilfe ist.Diese Argumentation lehnte der EuGH am 6.6.2006 ab: Bahn und Flugverkehr sind hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen Eigenschaften, ihrer Kostenstruktur und dem Recht, dem sie unterliegen, nicht vergleichbar.
Das Prinzip der Gleichbehandlung wird daher durch die Steuerbefreiung von Flugbenzin nicht verletzt.
Die deutsche "Allianz pro Schiene" kritisiert das Urteil als Rückschlag für sämtliche Bemühungen um einen nachhaltigeren Verkehr.
EuGH-Urteil Rechtssache T-351/02
Pressemeldung Allianz Pro Schiene