EuGH: Tankerunfälle fallen unter Abfall-Rahmenrichtlinie
Schweröl, das aus verunglückten Tankern austritt und sich mit Wasser und Sediment vermischt, ist Abfall nach der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Für die Entsorgung ist daher der Besitzer, ehemalige Besitzer oder sogar Hersteller haftbar, wenn er fahrlässig gehandelt hat.Dies stellte der Europäische Gerichtshof am 24.6.2008 fest und bestätigte damit die Meinung der Generalanwältin Kokott von März 2008. Anlass für das Urteil war das Erika-Unglück von 1999, ob und wie viel die Ölfirma Total für die Aufräumarbeiten in der Normandie bezahlen muss, liegt aber in der Entscheidung der französischen Gerichte, so der EuGH.