EuGH: Tankerunfälle fallen unter Abfall-Rahmenrichtlinie - Besitzer haftbar?
Schweröl, das aus verunglückten Tankern austritt und sich mit Wasser und Sediment vermischt, ist Abfall nach der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Für die Entsorgung ist daher der Besitzer, ehemalige Besitzer oder sogar Hersteller haftbar. Zu diesem weitreichenden Schluss kommt EU-Generalanwältin Juliane Kokott am 13.3.2008 in ihren Schlussanträgen zu einem EuGH-Verfahren in Zusammenhang mit dem Erika-Unglück von 1999. Allerdings muss der Unfall "absichtlich oder fahrlässig" herbeigeführt worden sein, so Kokott.Der EuGH folgt in der Mehrzahl der Fälle den Schlussanträgen der Generalanwältin. Tut er es auch hier, könnte das weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Ölindustrie haben. Üblicherweise erfolgt das Urteil einige Monate nach der Stellungnahme der Generalanwältin.