EuGH: Umweltstrafrecht über Mitentscheidungsverfahren regeln!
Der EuGH hat am 13.9.2005 ein richtungsweisendes Urteil in einem lang andauernden Streit zwischen Rat und Europäischer Kommission gefällt: Umweltstrafrecht muss - wie von der Kommission gefordert - über das Mitentscheidungsverfahren geregelt werden. Der Rahmenbeschluss zum Umweltstrafrecht, den der Rat 2003 im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ("dritte Säule") beschlossen hatte, wurde vom EuGH annuliert.Damit kommt nun wieder der Vorschlag der Kommission für eine RL Umweltstrafrecht aus dem Jahr 2001 ins Spiel, zu dem die erste Lesung im EP bereits im April 2002 stattgefunden hat. EP-Berichterstatterin Ria Oomen-Ruijten (EVP) äußerte nach dem EuGH-Urteil ihre Hoffnung, das EP könne nun rasch mit der zweiten Lesung beginnen.
Die Europäische Kommission begrüßte die Entscheidung des EuGH, dies sei eine Stärkung von Demokratie und Effizienz der EU. Das Urteil habe Folgen, die weit über das EU-Umweltrecht hinausgehen.
Urteil im Fall C-176/03
Pressemeldung EuGH (engl. pdf 162kb)
Pressemeldung Kommission (IP/05/1136)
Verfahrensübersicht RL Umweltstrafrecht (engl.)