EuGH-Urteil: Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf teilweise Fahrpreiserstattung, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Rechtssache C-509/11 der ÖBB-Personenverkehr AG ein Urteil gesprochen, über das sich alle Bahnreisende freuen werden: Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf teilweise Fahrpreiserstattung, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht.„Der Beförderer kann sich seiner Erstattungspflicht nicht unter Berufung auf völkerrechtliche Regeln entziehen, nach denen er im Fall höherer Gewalt von der Pflicht zum Ersatz des durch eine Verspätung entstandenen Schadens befreit ist.“
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte dem Gerichtshof der Europäischen Union diese Frage
vorgelegt. „Der Verwaltungsgerichtshof ist mit
einer Beschwerde der österreichischen Eisenbahngesellschaft ÖBB-Personenverkehr AG gegen
einen Bescheid befasst, mit dem die Schienen-Control Kommission diese Gesellschaft dazu verpflichtet hat, in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen eine Klausel zu streichen, nach der bei höherer Gewalt jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist.“
Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden, informiert der EuGh in seiner Pressemitteilung.