EUGH-Urteil: Recht auf Information bei Freisetzung von GVOs

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

In einem bahnbrechenden Urteil hat der EUGH klargestellt, dass die Mitgliedstaaten sich nicht auf die öffentliche Ordnung berufen können, um die Bekanntgabe der Orte, an denen gentechnisch veränderter Organismen freigesetzt wurden, zu verhindern.

Ein Einwohner einer französischen Gemeinde hatte geklagt, weil ihm der Bürgermeister seiner Gemeinde Informationen über den Ort der Freisetzung von GVOs vorenthalten hat. Der EUGH stellte nun fest, dass in Anbetracht der Gefahren für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch die Freisetzung von GVOs nicht nur eine Anhörung der Öffentlichkeit angebracht ist, sondern auch ein Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen über eine Freisetzung von GVOs besteht. Die interessierte Öffentlichkeit kann die Weitergabe sämtlicher beim Genehmigungsverfahren für die Freisetzung vom Betreiber erteilten Informationen verlangen. Der "Schutz der öffentlichen Ordnung und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse" stellen demnach keine Gründe für Behörden dar, Dritten das Recht auf Informationen, z.B. über den Ort der Freisetzung, zu verweigern.

Presseaussendung EUGH