EuGH-Urteil Versammlungsfreiheit/freier Warenverkehr

Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie

Am 12. Juni 2003 fällte der Europäische Gerichtshof das Urteil zur Klage von Transportunternehmen gegen die Republik Österreich. Diese sahen in einer Autobahn-Blockade des Transitforum Austria-Tirol eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare Beschränkung des freien Warenverkehrs, die Republik Österreich hätte die Kundgebung demnach nicht genehmigen dürfen. Der EuGH gab nun den Österreichischen Behörden Recht: Die Freiheit des Warentransports sei gegen Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit abzuwiegen. Durch entsprechende Begleitmaßnahmen sei das "rechte Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Grundrechte der Demonstranten und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs" gewahrt worden. Dass die Versammlung nicht untersagt wurde, läuft dem Gemeinschaftsrecht daher nicht zuwider.

Pressemeldung EuGH
Website mit Link zum Urteil
Transitforum Austria-Tirol