EuGH verhängt erstmals Pauschalstrafe und Taggeld: Vertragsverletzungen künftig "teurer"?

In seinem Urteil gegen Frankreich wegen Nichterfüllung von Erhaltungsmaßnahmen für Fischbestände hat der europäische Gerichtshof am 12.7.2005 Frankreich sowohl zu einer Pauschalstrafe von 20 Mio. € als auch zu Taggeld in der Höhe von 57,8 Mio. für jedes halbe Jahr, in dem es die Bestimmungen nicht einhält, verurteilt.
Damit hat der Europäische Gerichtshof erstmals eine Pauschalstrafe verhängt, und damit eine beliebte Takik von Regierungen durchkreuzt: nichts tun bis zu der Verurteilung zu Taggeld, dann rasch umsetzen und wenig Taggeld zahlen. Kein Wunder, dass 17 Mitgliedstaaten in dem Fall intervenierten, nur vier davon sprachen sich für die gleichzeitige Verhängung von Pauschalstrafe und Taggeld aus.
Das Urteil ist insbesondere auch für den Umweltbereich interessant, da hier Vertragsverletzungsverfahren besonders häufig vorkommen. Das Prinzip könnte zB bei der anstehenden Entscheidung zu Umsetzung der Abfall-Rahmen-RL in Irland angewandt werden, aber auch bei umstrittene RL wie zB die Biopatent-RL.

Urteil
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