EuGH weist Klage gegen Steuererleichterung für Abschrottungsfonds zurück

Klima & Energie

Im Jahr 2001 hat die Europäische Kommission erklärt, dass Steuerausnahmen für die Abschrottungsfonds von AKW in Deutschland nicht den EU-Bestimmungen für staatliche Beihilfen widersprechen. Drei deutsche Stadtwerke (Schwäbisch Hall, Tübingen, Uelzen) haben dagegen vor dem EuGH geklagt.
Dieser hat die Klage Anfang Dezember 2007 als unzulässig zurückgewiesen - die Firmen hätten nicht zeigen können, dass sie von dem Fall direkt betroffen sind.

Urteil im Fall C-176/06