EURACTIV: Brüssel will EU-Kommission wegen Glyphosat verklagen
15. März 18
Die Regierung der Region Brüssel will die Europäische Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen, weil diese die Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat erneut verlängert hatte. Belgischen Presseberichten zufolge hat die Brüsseler Regierung die Beschwerde bereits am vergangenen Donnerstag eingereicht. Ihrer Ansicht nach liege ein Verstoß gegen das Vorsorgeprinzip vor. Auf Nachfrage von EURACTIV, warum das Thema nicht auf staatlicher Ebene angegangen wurde, antwortete ein Beamter des Brüsseler Umweltministeriums, die belgische Bundesregierung habe gegen die EU-Entscheidung keine Berufung einlegen wollen. Die Brüsseler Regierung hatte am 10. November die Verwendung von Glyphosat auf ihrem Territorium verboten. Die Region fährt eine strikte „Null-Pestizid-Politik“.
Es ist jedoch noch unklar, ob der EuGH die Klage der Brüsseler Regionalregierung annehmen wird, da er eigentlich nur Klagen von Staaten zulässt. „Auch wenn die Hauptstadtregion Brüssel kein Antragsteller beim EuGH sein kann, wie Mitgliedstaaten es sind, sollte dennoch deutlich festgehalten werden, dass die Regulierung direkte Auswirkungen auf die politische Tätigkeit der Region Brüssel in Umweltfragen hat,“ argumentiert Stéphane Vanwijnsberghe, Mitarbeiter im Büro der Umweltministerin von Brüssel, Céline Fremault.
Vanwijnsberghe betonte, dass die EU-Entscheidung nicht mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar sei, das im Falle wissenschaftlicher Unsicherheit über ein Gesundheits- oder Umweltrisiko Vorsichtsmaßnahmen vorschreibt. „Die wissenschaftlichen Bewertungen, die der Neuzulassung zugrunde lagen, basieren viel zu sehr auf von der Industrie in Auftrag gegebenen und zur Verfügung gestellten Analysen – die darüber hinaus oftmals unveröffentlicht und als vertraulich eingestuft sind – und nicht ausreichend auf in Peer-Review-Journalen veröffentlichten Universitätsstudien,“ betonte der Brüsseler Beamte.
Nach Ansicht der Brüsseler Regierung scheinen die wissenschaftlichen Bewertungen auf dem Prinzip „im Zweifel für die Substanz“ zu beruhen. „Solange der Zusammenhang zwischen Glyphosat und schädlichen Wirkungen nicht zu 100 Prozent nachgewiesen ist, kann das Mittel nicht verboten werden. Dies steht dem Vorsorgeprinzip diametral entgegen,“ kritisierte Vanwijnsberghe. Er fügte hinzu, dass die Weltgesundheitsorganisation die Substanz weiterhin als „wahrscheinlich krebserregend“ einstuft.
In Wirklichkeit haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) die Chemikalie jedoch genehmigt und erklärt, es sei „unwahrscheinlich, dass sie ein krebserregendes Risiko für den Menschen darstellt, wenn er über die Nahrung exponiert wird“. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) stimmen dieser Ansicht zu. Dies steht allerdings im Gegensatz zu einer Einschätzung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC), einer zwischenstaatlichen Organisation der WHO, die 2015 tatsächlich zu dem Schluss kam, dass das Herbizid „wahrscheinlich für den Menschen krebserregend“ ist.
Die Sprecherin der Europäischen Kommission, Anca Paduraru, lehnte es auf Anfrage von EURACTIV ab, sich zu dem Fall selbst zu äußern, verteidigte jedoch die Entscheidung der Exekutive und erklärte, dass sie voll und ganz mit dem Vorsorgeprinzip im Einklang stehe. „Wir haben volles Vertrauen in unsere WissenschaftlerInnen,“ fügte Paduraru hinzu.
EURACTIV - Glyphosat-Zulassung: Brüssel will EU-Kommission verklagen