EurActiv: TTIP verdirbt Junckers Geburtstagsparty

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Die Bürgerinitiative „Stop TTIP“ hat die magische Grenze von 1 Million Unterschriften überschritten. Am Mittwoch, den 10. Dezember, verzeichnete die Bürgerinitiative in der Früh bereits fast 1.122.000 Unterschriften.

Die Europäische Kommission hat diese Bürgerinitiative nicht als sogenannte Europäische Bürgerinitiative (EBI) anerkannt, die OrganisatorInnen führen diese Befragung deshalb selbstständig – aber nach den offiziellen Kriterien der EU – durch. Damit eine Europäische Bürgerinitiative erfolgreich ist, müssen insgesamt mindestens 1 Million Unterschriften zusammenkommen. Außerdem muss eine Mindestanzahl von Stimmen (“Länderquorum”) in mindestens sieben EU-Mitgliedsstaaten erreicht werden. In Österreich wurde das Länderquorum weit überschritten. 13.500 Unterschriften wären notwendig gewesen, insgesamt haben aber bereits mehr als 41.000 Menschen die Bürgerinitiative unterschrieben. Damit hat Österreich bisher mehr als 300% des nötigen Länderquorums erreicht. Die Bürgerinitiative kann auch jetzt noch unterschrieben werden.

TTIP hätte Junckers Geburtstagsparty verdorben, schreibt die Online Plattform EurActiv. Denn die OrganisatorInnen überreichten dem EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker gestern, Dienstag, an seinem 60. Geburtstag eine gigantische Grußkarte – unterschrieben von über einer Million Gegnern des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA.

Rund 320 NGOs beteiligen sich mittlerweile an der Bürgerinitiative „Stop TTIP“. Vor wenigen Tagen wurde die Schwelle von einer Millionen Unterschriften überschritten, die wichtigste formale Voraussetzung einer erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative (EBI).

„Gerade mal drei Monate war es her, als die EU-Kommission die EBI gegen TTIP ablehnte“, schreibt EurActiv. „Die Begründung: Das Verhandlungsmandat zu TTIP sei keine Rechtsakt, sondern ein interner Vorbereitungsakt. Diesen könne die Bürgerinitiative nicht anfechten. Außerdem stellte die Kommission fest, dass Europäische Bürgerinitiativen nur den Abschluss von internationalen Verträgen fordern dürften, aber nicht deren Verhinderung. Weil dies jedoch nirgendwo steht, und weil der Lissaboner Vertrag nicht zwischen internen Rechtsakten und Rechtsakten mit Drittwirkung unterscheidet, klagt Stop TTIP vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Nichtzulassung und sammelte bis zum Abschluss des Verfahrens Unterschriften auf eigene Faust.“

EurActiv: TTIP verdirbt Junckers Geburtstagsparty
Stop TTIP-Bürgerinitiative