Europäische Bürgerinitiative: auf das Kleingedruckte kommt es an

1 Million Unterschriften aus mindestens 9 Mitgliedstaaten notwendig

Die Europäische Kommission hat Ende März 2010 einen detaillierten Vorschlag zu der im Lissabon-Vertrag vorgesehenen Europäischen Bürgerinitiative vorgelegt.
Damit die Europäische Kommission sich mit dem Vorschlag der Initiative befassen muss, müsste demnach innerhalb von 12 Monaten eine Million Unterschriften gesammelt werden - aus mindestens 9 der 27 Mitgliedstaaten.
So weit, so einfach - aber die Details sind kompliziert: Zum Beispiel soll es in jedem Land eine Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften geben. Diese soll in Abhängigkeit von der Zahl der Europaabgeordneten des Landes errechnet werden. Für Österreich wären dies derzeit (17 Abgeordnete) 12.750 Unterschriften. Außerdem muss eine geplante Initiative bei der Kommission registriert und die Zulässigkeit des Anliegens im Vorfeld genehmigt werden.
Sobald alle Formalitäten erfüllt und mindestens eine Million Unterstützungserklärungen abgeliefert wurden, hat die EU-Kommission vier Monate Zeit, den Inhalt zu prüfen. In Folge muss die Kommission entscheiden ob sie einen Rechtsetzungsvorschlag einbringt, die Sache z.B. mit einer Studie weiterverfolgt oder auf ein weiteres Handeln verzichtet. Sie muss ihre Entscheidung allerdings öffentlich darlegen.
Der Kommissionsvorschlag zur Europäischen Bürgerinitiative muss noch von EU-Parlament und EU-Ministerrat abgesegnet werden.

Pressemitteilung der EU-Kommission
Hintergrundinformationen der EU-Kommission