Europäische Bürgerinitiative – ein zahnloser Tiger?

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Bisher führte keine Europäische Bürgerinitiative zu einem Gesetzesvorschlag. Das partizipative Instrument soll nun überarbeitet werden. Deshalb hat sich das EU-Parlament Ende Oktober 2015 durch eine Entschließung dazu geäußert.

Durch die vor drei Jahren unter dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative sollte es EU-Bürgern und –Bürgerinnen möglich sein, mithilfe von einer Millionen Unterschriften, gesammelt in sieben Mitgliedstaaten, die EU-Kommission aufzufordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Mittlerweile wurden 51 Bürgerinitiativen eingereicht, über sechs Millionen Europäer nahmen an europäischen Bürgerinitiativen teil. Allerdings stufte die Kommission nur drei Initiativen – „Right2Water“, „One of Us“ und „Stop Vivisection“ – als zulässig ein. Die Organisatoren von sechs abgelehnten europäischen Bürgerinitiativen haben gegen die Ablehnung ihrer Initiative vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.

Ein spezieller Fall ist die Bürgerinitiative "Stop TTIP". Mittlerweile sammelten die Organisatoren der Initiative über 3,3 Millionen Unterschriften. Laut der EU-Kommission erfüllte die Initiative jedoch nicht die Kriterien. Deshalb wurde sie nicht angenommen. Denn die derzeitigen Bestimmungen besagen, dass ein laufendes Verfahren nicht Gegenstand einer Bürgerinitiative sein darf. Außerdem kann eine Bürgerinitiative ein Gesetz weder stoppen, noch rückgängig machen. Laut der Meinung des Berichterstatters der Parlamentsinitiative Gyorgy Schöpflin (EVP) sollte es allerdings möglich sein, dass durch eine Bürgerinitiative ein bestehendes Gesetz gekippt werden kann.

Er fürchtet, dass jede abgelehnte Initiative eine Million Euroskeptiker schaffe. Deshalb setzt er sich für grundlegende Änderungen ein, damit die Europäische Bürgerinitiative funktioniert.

Das EU-Parlament vertritt in seiner Entschließung die Ansicht, dass zur Verstärkung der politischen Dimension von europäischen Bürgerinitiativen eine öffentliche Anhörung unter der Federführung eines neutralen Ausschusses organisiert werden sollte. Dadurch könnten die Organisatoren der Bürgerinitiative mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und zuständigen Beamten in der EU-Kommission in den Dialog treten.

Ein grundlegendes Problem sind die hohen Kosten für eine Bürgerinitiative. Die erfolgreichen Initiativen hatten ein Budget von mindestens einer Millionen Euro. Deshalb fordern die EU-Abgeordneten finanzielle Unterstützung und mehr Öffentlichkeitsarbeit für die Initiativen. [Quelle, DNR]

Quelle, DNR: Europäische Bürgerinitiative – ein zahnloser Tiger?
Entschließung Europäisches Parlament
Interview Gyorgy Schöpflin
DNR Steckbrief Europäische Bürgerinitiative
TTIP Unfairhandelbar