Europäische Bürgerinitiative: Sechs Jahre und neun Millionen Unterschriften

6. April 18

In ihrem zweiten Bericht über die 2012 eingeführte Europäische Bürgerinitiative (EBI) zieht  die Europäische Kommission eine positive Bilanz. Der Erste Vizepräsident der Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Die Tatsache, dass neun Millionen Menschen in den letzten sechs Jahren eine Europäische Bürgerinitiative unterstützt haben, zeigt, dass dieses Instrument die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung in der EU und grenzübergreifende Debatten fördert und konkrete Auswirkungen auf die EU-Politik hat.“ Dennoch zeichnet sich in der Bilanz konkrete Schwachstellen des Instruments ab.

Damit eine EBI erfolgreich ist, müssen in einem bestimmten Zeitraum eine Millionen Unterschriften gesammelt werden, wobei auch bestimmte Länderquoten vorgegeben sind. Dies gelang bisher viermal. In drei der vier Fälle habe die Kommission politische Konsequenzen daraus gezogen. Der Tierrechts-Initiative „Stop Vivisection“ folgten nicht-legislative Maßnahmen. Auf die Initiative „Right2Water“ reagierte sie mit einem geänderten Vorschlag für die Trinkwasser-Richtlinie. Im Anschluss an die Bürgerinitiative „Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden“ kündigte sie einen Gesetzgebungsvorschlag an, mit dem wissenschaftliche Beurteilungen und Entscheidungsfindungen transparenter werden sollen. Auf die vierte Initiative „One of us“ folgte ohne Rechtfertigung keine Reaktion.

Im Umgang mit den erfolgreichen Initiativen zeigt sich die Schwachstelle: der EU-Kommission steht es völlig frei, ob und welche Konsequenzen sie auf eine erfolgreiche Initiative folgen lässt. Ein besonderer Fall ist darüber hinaus der Umgang mit der geplanten Initiative „Stop TTIP“, dem die Zulassung trotz drei Millionen Unterschriften willkürlich verweigert wurde. Es wäre die erfolgreichste EBI überhaupt. Viele Monate später, urteilte der EuGH, dass die Initiative rechtsmäßig gewesen wäre und die Kommission sie hätte zulassen müssen.

Bisher ist das Instrument damit noch weit davon entfernt eine EU-Volksabstimmung zu sein. Zwar sind Reformen geplant, jedoch betreffen diese vor allem die Zugänglichkeit (EuropäerInnen sollen beispielsweise schon ab 16 Jahren unterzeichnen können). Die konkrete Schwachstelle der Unverbindlichkeit ändert sich dadurch jedoch nicht. Im Sinne einer direkteren Demokratie müsste das Instrument so gestaltet werden, dass politische Forderungen auch durchsetzbar sind.

Wie eine ÖgfE-Umfrage in Österreich ergab, ist auch der Informationsstand der ÖsterreicherInnen über die Europäische Bürgerinitiative gering. In der Ende März unter 514 Befragten österreichweit durchgeführten Umfrage gibt ein knappes Drittel an, bereits von der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gehört zu haben. Fast zwei Drittel sagen hingegen, dass sie bis jetzt noch nie davon gehört hätten. Der Kenntnisstand der ÖsterreicherInnen über die EBI hat sich damit in den letzten Jahren deutlich verschlechtert: In einer im Herbst 2012 – also ein halbes Jahr nach Einführung der EBI – durchgeführten ÖGfE-Umfrage hatten 43 Prozent angegeben, über die EBI gehört zu haben, während dies 56 Prozent verneinten.

Generell hält eine Mehrheit von 52 Prozent der ÖsterreicherInnen die EBI für ein sinnvolles Instrument, um den Menschen in der EU mehr direkte Mitsprachemöglichkeiten zu geben. 31 Prozent sehen das nicht so. Ein halbes Jahr nach Einführung der EBI im Herbst 2012 waren es noch 62 Prozent, die sie als sinnvoll erachteten, während dies 27 Prozent verneinten. Die Zahl jener, die diese Frage nicht beurteilen können, ist im Zeitraum 2012 bis 2018 von 11 auf 17 Prozent angestiegen.

 

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