Europäische Bürgerinitiativen (EBI)
Rechte für die Natur: Ermächtigung von Bürger:innen zur Vertretung und zum Schutz von Ökosystemen
Mit dieser Europäischen Bürgerinitiative sollen die Rechte der Natur in einem Rechtsakt (Richtlinie oder Verordnung) im europäischen Recht anerkannt werden, um Ökosysteme besser zu schützen. Ökosysteme in ganz Europa befinden sich trotz des geltenden Umweltrechts in einer Krise. Das zeigt, wie dringlich es eines integrierten rechtlichen und politischen Rahmens bedarf, der die bestehenden Schutzmaßnahmen ergänzt und gleichzeitig ihrer strukturellen Fragmentierung entgegenwirkt. Natur soll nicht mehr wie Eigentum behandelt werden, sondern als lebende Einheiten mit einem Eigenwert und Grundrechten angesehen werden. Zu diesen Rechten zählen das Recht auf Existenz, das Recht auf Regeneration ihrer Biokapazitäten und Lebenszyklen und das Recht auf Wiederherstellung. Ökosystemen soll auch eine eigene Rechtspersönlichkeit verliehen werden, ähnlich wie Unternehmen. Ziel ist es außerdem, Bürger:innen sowie Gemeinschaften zu ermächtigen, als Verwalter und Vertreter von Ökosystemen aufzutreten, um Schäden zu verhindern und Schutz, Wiederherstellung und Regeneration zu unterstützen. Daher sollten diese Vertreter bei der Verteidigung der Rechte von Ökosystemen nach dem Vorbild des Mar Menor in Spanien über eine Klagebefugnis verfügen und weitere rechtliche Maßnahmen in Anspruch nehmen können.
Vernetzung der Natur durch die Schaffung europäischer Biodiversitätskorridore
Die europäischen Bürger:innen fordern die Kommission auf, einen Vorschlag auf der Grundlage von Artikel 192 Absatz 1 AEUV vorzulegen, um die Natur in Europa durch einen Koordinierungsrahmen für die ökologische Anbindung zwischen den Ökosystemen an Land und in den Binnengewässern zu verbinden. Ziel der Initiative ist es, die Fragmentierung der Ökosysteme zu verringern und die biologische Vielfalt und Resilienz zu fördern. Um einen europäischen Mehrwert zu gewährleisten, sollte der Rechtsrahmen gemeinsame Instrumente fördern: technische Kriterien, integrierte Überwachung und Austausch von Daten für die Kartierung ökologischer Korridore. Weiters der Rechtsrahmen eine grenzübergreifende Koordinierung sicherstellen: die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Konnektivität auf dem gesamten Kontinent erleichtern. Und der Rechtsrahmen sollte Natura 2000 stärken: die Kohärenz zwischen Natura-2000-Gebieten und anderen Schutzgebieten verbessern, um die Isolierung von Lebensräumen und Arten zu verhindern.
Rechte für die Natur: Ermächtigung von Bürger*innen zur Vertretung und zum Schutz von Ökosystemen
Vernetzung der Natur durch die Schaffung europäischer Biodiversitätskorridore