Europäische Kommission erkennt US-Regulierungsvorschriften für zentrale Gegenparteien als gleichwertig an

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Die Europäische Kommission hat in einem entsprechenden Beschluss festgestellt, dass die von der US-Aufsichtsbehörde für den Warenterminhandel (Commodity Futures Trading Commission – CFTC) festgelegten Regulierungsanforderungen für zentrale Gegenparteien denen der Europäischen Union gleichwertig sind. Am 10. Februar 2016 hatten Kommissionsmitglied Jonathan Hill und der CFTC-Vorsitzende Timothy Massad ein gemeinsames Konzept für transatlantisch tätige Gegenparteien bekanntgegeben.

Eine zentrale Gegenpartei ist eine Stelle, die zwischen die Parteien von Derivatekontrakten tritt und somit als Käufer für jeden Verkäufer bzw. als Verkäufer für jeden Käufer fungiert. Seit der Finanzkrise empfiehlt die G20 das Clearing von Derivaten, um die Risiken im Finanzsystem zu verringern.

Die Anerkennung gleichwertiger Standards zwischen den USA und der Europäischen Union ist ein Thema, das Umweltschutz- und Konsumentenschutzorganisation mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, da durch das geplante Handelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) die Verringerung von EU-Standards in verschiedenen Bereichen, unter anderem bei Umweltbelangen, befürchtet wird.

Durch den Gleichwertigkeitsbeschluss soll sichergestellt werden, dass die zentralen Gegenparteien der EU und der USA gleiche Standards bei vergleichbaren Kosten für die Beteiligten bieten. Damit soll sich der Aufwand, der zentralen Gegenparteien aus den USA oder der EU durch Regulierungsvorschriften entsteht verringern, da sie nur ein einziges Regelwerk einhalten müssen. Dies erhöht laut Angaben der EU-Kommission „die Marktsicherheit, fördert grenzüberschreitende Tätigkeiten und hilft, eine Fragmentierung der Märkte und der Liquidität zu vermeiden“.

Das für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsmitglied Jonathan Hill erklärt dazu: „Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer globalen regulatorischen Konvergenz und zur Umsetzung unserer Vereinbarung mit der CFTC. Dadurch können zentrale Gegenparteien aus den USA, sobald sie von der ESMA anerkannt sind, weiterhin ihre Dienstleistungen für Unternehmen aus der EU erbringen. Wir erwarten nun den anstehenden Beschluss der CFTC, damit auch den zentralen Gegenparteien aus Europa die Geschäftstätigkeit in den USA erleichtert wird.“

EU-Kommission Pressemitteilung