Europäische Kommission verschärft Vorschriften für umweltfreundlichere PKWs
Verkehr & Luft & Industrie
Die EU-Kommission schlägt eine grundlegende Überarbeitung des Typgenehmigungssystems der EU für Fahrzeuge vor.Nach den derzeitigen Regelungen sind allein die nationalen Behörden für die Bescheinigung zuständig, dass ein Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, um auf den Markt gebracht zu werden. Ferner wird auch die Einhaltung der EU-Vorschriften durch die Hersteller nur von ihnen überwacht. Am 27. Jänner 2016 hat die EU-Kommission neue Vorschläge präsentiert, die „für mehr Unabhängigkeit bei den Fahrzeugprüfungen und eine verstärkte Überwachung bereits angemeldeter Autos sorgen“ sollen. Durch eine stärkere europäische Aufsicht soll das System als Ganzes gestärkt werden.
„Die Kommission arbeitete bereits vor den Enthüllungen zu Volkswagen an der Überarbeitung der Rahmenvorschriften der EU für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen. Sie ist inzwischen zu dem Schluss gelangt, dass es eine tiefer greifende Reform braucht, damit in Zukunft keine Regelverstöße mehr möglich sind. Der heute vorgelegte Vorschlag für eine Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen geht einher mit der Einführung schärferer Emissionsprüfungen (RDE-Verfahren zur Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb).“
Die Verordnung soll folgende Punkte enthalten:
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten benennt für die Prüfung und Kontrolle der Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den EU-Typgenehmigungsvorschriften technische Dienste, die direkt vom Fahrzeughersteller bezahlt werden. Die Kommission schlägt vor, das Vergütungssystem zu ändern, um finanzielle Verbindungen zwischen technischen Diensten und Herstellern zu vermeiden, die zu Interessenkonflikten führen und die Unabhängigkeit der Prüfungen beeinträchtigen könnten. Außerdem sieht der Vorschlag strengere Leistungskriterien für diese technischen Dienste vor. Um ihre Benennung zu erlangen und zu behalten, sollten sie sich künftig regelmäßig von unabhängigen Stellen prüfen lassen. Nationale Typgenehmigungsbehörden werden gegenseitigen Begutachtungen (Peer Reviews) unterzogen, um dafür zu sorgen, dass die geltenden Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden.
In Zukunft sollen die Mitgliedstaaten und die Kommission auch Fahrzeuge, die bereits auf dem Markt sind, stichprobenartig prüfen. Alle Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, Schutzmaßnahmen gegen nichtkonforme Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen, ohne abzuwarten, bis die Behörde, welche die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.
Die Kommission soll die Befugnis bekommen, die Benennung von technischen Diensten, die unzulänglich arbeiten und bei der Anwendung der Vorschriften zu nachlässig sind, auszusetzen, einzuschränken oder zu widerrufen. Künftig wird die Kommission in der Lage sein durch ihre Gemeinsame Forschungsstelle nachträgliche Nachprüfungen vorzunehmen und gegebenenfalls Rückrufe zu starten. In dem Vorschlag ist vorgesehen, dass die Kommission Bußgelder verhängen kann. Sie sollen die Hersteller und technischen Dienste davon abhalten, vorschriftswidrige Fahrzeuge auf den Markt zu lassen.
Das Verbot von Abschalteinrichtungen wird im Kommissionsvorschlag beibehalten und die nationalen Behörden sind verpflichtet, dieses Verbot zu überwachen und durchzusetzen. Nach dem Verordnungsentwurf müssen die Hersteller die Softwareprotokolle von Autos zugänglich machen.
Der Verordnungsentwurf wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme wird die Verordnung unmittelbar gelten. Durch sie wird die Richtlinie 2007/46/EG („Rahmenrichtlinie“) aufgehoben.