Europäischer Gerichtshof: Firmen sind verpflichtet Umweltschäden zu beseitigen
Der Europäische Gerichtshof verurteilte - basierend auf dem Verursacherprinzip, welches besagt, dass Firmen auch für Schäden haften, die ihnen nicht direkt nachgewiesen werden können - ein öl- und petrochemisches Zentrum auf Sizilien zur Beseitigung von Umweltschäden. Die Klage wurde von der italienischen Umweltbehörde eingebracht. Es sei ausreichend, wenn Firmen als Verursacher des Schadens naheliegen oder "plausible Anhaltspunkte" für die Urheberschaft bestehen, so der Gerichtshof in seiner Begründung.Eine Sammelklage der Firmen gegen die Beseitigungen von Umweltschäden wurde vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen.