Europäischer Gerichtshof weist Österreichs Klage gegen Hinkley Point C ab

12. Jul 18

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag die Klage Österreichs gegen Staatsbeihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen. Im Jahr 2014 hatte die EU-Kommission Staatsbeihilfen Großbritanniens für das Kraftwerk genehmigt. So bekommen die Kraftwerksbetreiber einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre.

Die nun abgewiesene Klage wurde noch von der damaligen rot-schwarzen Regierung im Jahr 2015 eingebracht. Nun stellte der EuGH fest, dass das Ziel eines "gemeinsamem" Interesses, das eine Beihilfe zur Förderung der Entwicklung eines gewissen Wirtschaftszweigs rechtfertige, nicht unbedingt im Interesse aller Mitgliedstaaten oder der Mehrheit der Mitgliedstaaten liegen müsse. Außerdem decke sich die Förderung mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft und es sei keine öffentliche Vergabe notwendig.

Das österreichische Umweltministerium gab an, die Entscheidung zu bedauern und werde nun über eine mögliche Berufung beraten. Für eine Berufung hat Österreich zwei Monate Zeit.

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) kritisierte die Entscheidung in einer Aussendung und sprach sich für weitere Schritte von Österreich gegen Hinkley Point und Atomkraft insgesamt aus. „Mit der Klage gegen die Endlosförderung einer sinnlosen Technologie hat Österreich einen wichtigen und richtigen Schritt gesetzt. Vierzig Jahre nach Zwentendorf bestehen trotz des Urteils nun während der Ratspräsidentschaft vielversprechende Gelegenheiten, die damalige Entscheidung gegen die Atomenergie weiter zu treiben.“, so Florian Maringer, Geschäftsführer des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich.

Im Zuge der Ratspräsidentschaft stünden nun einige Möglichkeiten an, hier gegenzulenken. „Österreich sitzt am Fahrersitz bei den Verhandlungen zum Design der europäischen Strommärkte. Genau in diesem Bereich sollten nun die notwendigen Veränderungen für Erneuerbare und zu Lasten der Atomenergie gemacht werden. Forderungen nach Flexibilität, Bürgerbeteiligung, Vorrang für Erneuerbare gegenüber fossilen und nuklearen Kraftwerken sind nur einige mögliche Punkte.“, so Maringer. Die gemeinsame Klage, in Österreich gestützt durch das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, das Justizministerium und das Wirtschaftsministerium, kann nun auf den nächsten Ebenen inhaltlich fortgeführt werden.

 

Wiener Zeitung: Österreichs Atom-Klage von EuGH abgewiesen

EEÖ: Europäischer Gerichtshof entscheidet für die Förderung für Atomkraft in Europa