Europäischer Ombudsmann bestätigt Mängel bei Untersuchung des Wiener Flughafens
Verkehr & Luft & Industrie
Im Mai 2009 beschwerten sich 27 Bürgerinitiativen beim Europäischen Ombudsmann, die Kommission führe ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich nicht ordnungsgemäß durch. Der Ombudsmann entdeckte verschiedene Probleme mit der nachträglichen Umweltverträglichkeitsprüfung. Zum einen war das Ministerium, das mit der Prüfung beauftragt war, dasselbe Ministerium, das einige der Genehmigungen für das Projekt erteilt hatte. Der Ombudsmann stimmte den Beschwerdeführern zu, dass dies einen Interessenkonflikt darstellen könnte. Der Ombudsmann erklärte zweitens, dass es logischer gewesen wäre, das Jahr 1998 als Basisjahr für die nachträgliche Prüfung zu wählen und nicht 1999, wie von der Kommission akzeptiert. Drittens zeigte sich der Ombudsmann überrascht, dass die Kommission nicht sichergestellt hatte, dass interessierte Parteien Zugang zu einem angemessenen rechtlichen Überprüfungsverfahren haben.
Presseaussendung