Europäischer Rat beschließt Regierungskonferenz
Hauptthema des Europäischen Rates von Thessaloniki vom 20. bis 22. Juni 2003 war der Vorschlag des Konvents für einen Verfassungsvertrag. Trotz bestehender Differenzen akzeptierten die Staats- und Regierungschefs den Entwurf als Grundlage für eine Regierungskonferenz. Die Bestimmungen zu den Politikbereichen (Teil III) bedürften aber "noch einiger rein technischer Arbeiten". Diese müssen bis 15. Juli 2003 abgeschlossen sein. Die Regierungskonferenz soll von der italienischen Präsidentschaft im Oktober 2003 einberufen werden, die beitretenden Staaten werden gleichberechtigt daran teilnehmen. Die Arbeit soll vor den Wahlen zum europäischen Parlament im Juni 2004 abgeschlossen sein, die Unterzeichnung des Verfassungsvertrages soll so bald wie möglich nach den Beitritten (1. Mai 2004) erfolgen.
Schlussfolgerungen des Rates (pdf 212kb)