Europäischer Rechnungshof: Änderungen der Kohäsionspolitik

Die Änderungen zielen darauf ab, die Mittel der Kohäsionspolitik auf neu definierte EU-Prioritäten umzuverteilen, zu denen auch die Verteidigung gehört. Die Prüfer erkennen an, dass es dringend notwendig ist, auf das sich rasch verändernde Sicherheitsumfeld zu reagieren. Dennoch weisen sie auf bestimmte Risiken und unklare Aspekte des Vorschlags hin, die sich auf die Art und Weise seiner Anwendung auswirken werden. Am 1. April 2025 legte die Kommission zwei Legislativvorschläge vor, die neue Prioritäten für kohäsionspolitische Mittel setzen, insbesondere in den Bereichen Verteidigung, Wohnungsbau, Energie und Wasserresilienz. Die vorgeschlagenen Änderungen würden es den Verwaltungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen und einen Anreiz bieten, im Rahmen der obligatorischen Halbzeitüberprüfung der kohäsionspolitischen Programme für den Zeitraum 2021-2027 die kohäsionspolitischen Mittel auf diese neu definierten EU-Prioritäten umzuschichten. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind freiwillig und beinhalten keine Aufstockung der den EU-Ländern ursprünglich zur Verfügung stehenden Mittel.

Die Prüfer stellen fest, dass die Entscheidung über die Prioritäten, für die Mittel der Kohäsionspolitik bereitgestellt werden sollen, eine politische Angelegenheit der Mitgesetzgeber der EU ist. Sie erkennen zwar an, dass die Kohäsionspolitik an die sich verändernden Herausforderungen angepasst werden muss, stellen jedoch fest, dass die wirksame Umsetzung der kohäsionspolitischen Mittel bereits Herausforderungen mit sich bringt und dass dieselben Mittel nun als Instrument zur Unterstützung der sich verändernden strategischen Ziele der EU verwendet werden. Die Prüfer warnen davor, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen die Komplexität erhöhen, die Verwaltungskapazitäten unter Druck setzen und den Schwerpunkt der Politik auf den Abbau regionaler Ungleichheiten verwässern könnten. Sie weisen auch auf das Fehlen einer Folgenabschätzung hin und fordern klarere Regeln für die Förderfähigkeit und eine bessere Koordinierung mit bestehenden EU-Instrumenten.

Zu den Bedenken, die die Prüfer äußern, gehört die Frage, wie die Transparenzverpflichtungen und der Grundsatz „Do No Significant Harm“ (d. h. die Gewährleistung, dass EU-Initiativen mit den Klima- und Umweltzielen der EU im Einklang stehen) auf Verteidigungsinvestitionen angewendet werden können. Die Vorschläge sehen auch die Möglichkeit vor, „erschwinglichen Wohnraum“ zu finanzieren, aber der Begriff ist nicht definiert, stellen die Prüfer fest. Die Prüfer warnen auch davor, dass der Einsatz finanzieller Anreize, wie z. B. eine 100 %ige EU-Finanzierung (keine Verpflichtung zur öffentlichen oder privaten Kofinanzierung) unabhängig vom regionalen wirtschaftlichen Entwicklungsniveau, reiche Regionen unverhältnismäßig begünstigen und die allgemeine Hebelwirkung der EU-Kohäsionsfonds verringern könnte.

Cohesion policy regulations: EU auditors give their assessment of proposed amendments