Europäischer Rechnungshof: Energiebesteuerung unterstützt Klimaziele

Im Juli 2021 schlug die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und neue Rechtsvorschriften vor, um das ambitioniertere EU-Klimaziel 2030 zu unterstützen und die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 zu führen. Eines der mit dem Vorschlag verfolgten Ziele bestehe darin, die Rechtsvorschriften mit den Klimazielen in Einklang zu bringen, wie der ECA betont.

Der Europäische Rechnungshof (ECA) hat nun geprüft, wie die Energiesteuern, die Bepreisung von CO₂-Emissionen und die Energiesubventionen zu den Klimazielen der EU passen. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass durch eine Energiebesteuerung zwar durchaus die Klimaanstrengungen unterstützt werden, jedoch derzeitigen Steuersätze nicht das Ausmaß der Verschmutzung durch die verschiedenen Energiequellen widerspiegeln können.

Fossile Brennstoffe immer noch stark subventioniert

Dem ECA-Bericht zufolge haben sich in dem Zeitraum von 2008 bis 2019 die Subventionen für erneuerbare Energien nahezu vervierfacht, während die Subventionen für fossile Brennstoffe stabil geblieben sind. 15 EU-Mitgliedstaaten subventionieren allerdings eher fossile Brennstoffe als erneuerbare Energien.

„Energiebesteuerung ist ein Instrument, das Regierungen nicht nur einsetzen können, um Einnahmen zu erzielen, sondern auch, um die Klimaziele zu unterstützen. Mit ihr kann sichergestellt werden, dass die Preissignale für verschiedene Energieprodukte deren Auswirkungen auf die Umwelt widerspiegeln, und durch sie können Unternehmen zu umweltfreundlicheren Entscheidungen ermutigt werden“, so der ECA in seinem Bericht.

In der Analyse des Europäischen Rechnungshofes werden auch die Herausforderungen aufgezeigt, vor denen die Politik bei der Aktualisierung der Energiebesteuerung und der Subventionspolitik steht, wenn es darum geht, die Kohärenz der Energiebesteuerung in allen Sektoren und bei allen Energieträgern sicherzustellen sowie Subventionen für fossile Brennstoffe abzubauen und die Klimaziele mit den sozialen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.

Mittels den in der Energiebesteuerungsrichtlinie festgelegten Mindeststeuersätzen sei nach Ansicht des ECA gewährleistet, dass der Binnenmarkt einwandfrei funktioniert, und diese könnten auch dazu eingesetzt werden, um andere einschlägige Maßnahmen wie beispielsweise Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen.

In seiner Analyse stützte sich der ECA auf seine bisherige Arbeit in den Bereichen Energie, Klimawandel und Besteuerung sowie auf öffentlich verfügbares Daten- und Informationsmaterial. Dieses war speziell zu diesem Zweck zusammengetragen wurde, um weitere Einblicke in die Energiebesteuerung zu erhalten. „Wir wollen damit einen Beitrag zur laufenden Debatte über Energiebesteuerung und Klimawandel leisten“, so der ECA in seinem Bericht.
 

ECA: Analyse 01/2022: Energiebesteuerung, CO₂-Bepreisung und Energiesubventionen

ECA: Energiebesteuerung, CO₂-Bepreisung und Energiesubventionen (pdf)